von Susan Bonath
In ihrer Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sprach sich die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) "ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung von sozialer Teilhabe gemacht wird".
Doch genau das praktizierte nun beispielsweise die Realschule Lünen-Brambauer in Nordrhein-Westfalen (NRW). Diese will nach einer Corona-Pause im kommenden Februar wieder ihre "beliebte Schul-Skifahrt" nach Österreich mit Achtklässlern unternehmen. In einem Brief wurde den Eltern und Schülern jedoch mitgeteilt, dass nur doppelt geimpfte Jugendliche mitkommen dürfen. Nach einer Anfrage der Autorin will das NRW-Schulministerium dagegen nun intervenieren.
In dem Schreiben an die etwa 14-jährigen Jugendlichen und deren Eltern, das der Autorin vorliegt, stellte die Lerneinrichtung in Lünen eine klare, harte Bedingung: Wer nicht mit einem der beiden lediglich bedingt für 12- bis 17-Jährige zugelassenen Vakzine der Pharmafirmen Pfizer und BioNTech oder Moderna gegen COVID-19 vollständig geimpft wurde, muss zu Hause bleiben. Wörtlich schreibt die Schule:
"Aufgrund der aktuellen Pandemie können nur Schülerinnen und Schüler an der Schulskifahrt teilnehmen, die eine vollständige Corona Impfung haben. Diese Impfung muss der Schule bis zum 19.11.2021 nachgewiesen werden."
Abgesehen davon, dass die STIKO ihre Empfehlung vor allem auf mathematische Modellierungen zur Delta-Variante und schließlich sogar auf "psychosoziale Folgeerscheinungen" durch die staatlichen Pandemie-Maßnahmen und nicht auf Erkenntnisse über das Virus selbst stützt: Das Vorgehen der Schule zeigt, dass diese Kommission eine soziale Ausgrenzung von nicht geimpften Kindern völlig zu Recht befürchtete und sich ausdrücklich dagegen aussprach.
Ministerium: Schule muss Schreiben zurückziehen
Ein Kölner Rechtsanwalt, der namentlich aus Furcht vor "zu vielen Mandatsanfragen" nicht genannt werden will, hält die Auflage dieser Schule, nur Geimpfte zur Skifahrt mitzunehmen, für "rechtlich nicht gedeckt". Schule sei Ländersache, und laut Verordnung gelte in NRW die sogenannte "3-G-Regel": Geimpft, genesen oder getestet. "Diese Skifahrt ist ganz klar eine schulische Veranstaltung", stellte der Anwalt im Gespräch mit der Autorin klar. Damit unterliege sie wie der Unterricht der NRW-Verordnung. Die Einrichtung betreibe damit "eine unzulässige Differenzierung". "Sie kann aus 3-G nicht einfach 1-G machen."
Anzunehmen ist, dass Familien, die ihre Kinder nicht den keineswegs unbedenklichen neuartigen mRNA-Impfstoffen aussetzen wollen, angesichts einer solchen Auflage unter massiven Druck geraten könnten. Streit zwischen Kindern und Eltern, aber auch psychische Probleme bei Jugendlichen aufgrund von Ausgrenzung sind vorprogrammiert. Nicht zuletzt geht es um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Impfung, für die es nicht einmal Langzeitstudien gibt, ist ein Eingriff in selbiges Grundrecht.
Auf eine entsprechende Anfrage der Autorin vom 6. September reagierte Schulleiter Michael Schulten aber bislang nicht. Eine Antwort kam indessen vom Schulministerium in NRW, wo man es offenbar ähnlich sieht wie der Rechtsanwalt aus Köln. Sprecher Christoph Söbbeler erklärte per E-Mail:
"Die Schule ist aufgefordert, das herausgegebene Schreiben zu revidieren, da es nicht die durch das Schulministerium formulierten Vorgaben und Regelungen für Schulfahrten wiedergibt."
Demnach, so Söbbeler, können jene Schüler an einer Schulfahrt "als verbindlicher Schulveranstaltung" teilnehmen, die "einen aktuellen Nachweis über einen Negativtest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung erbringen". Die Realschule Lünen-Brambauer handelte also offenbar eigenmächtig entgegen den gesetzlichen Vorgaben. Ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, bleibt fraglich.
Thüringen separiert ungeimpfte Schüler, die sich "dem Testregime verweigern"
Eine Sonderbehandlung von Schülern nach Impf- und Teststatus findet allerdings auch in größerem Rahmen statt, zum Beispiel im Freistaat Thüringen. Dort müssen sich nur noch ungeimpfte Schüler mehrmals wöchentlich testen lassen, Geimpfte sind davon befreit. Dabei ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass auch Geimpfte das Virus durchaus weitergeben können. Zur Frage, was geschieht, "wenn ich die Teilnahme am verbindlichen Testregime verweigere", teilt das dortige Bildungsministerium unter Helmut Holter (Die Linke) auf seiner Webseite mit:
"Personen, die weder geimpft, genesen noch getestet sind, müssen ständig eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und in einer gesonderten Lerngruppe unterrichtet werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft."
In Thüringen herrscht derweil also eine Schulpflicht, die einer eigentlich grundgesetzlich garantierten Entscheidungsfreiheit zu einem körperlichen Eingriff – wie ihn auch das häufige Testen darstellt – entgegensteht. Vom Unterricht befreien lassen dürfen sich aber nur Schüler, die entweder nachweisen können, dass sie mit einem schweren Krankheitsverlauf durch das Coronavirus rechnen müssen oder bereits eine Erstimpfung erhalten haben, und zwar bis zwei Wochen nach der Zweitimpfung. In dieser Zeit sollen der öffentlichen Darstellung zufolge Geimpfte einen "vollständigen Immunschutz" aufgebaut haben.
Andersherum bedeutet dies: Gesunde Kinder und Jugendliche, die die Impfung ablehnen, sind gezwungen, sich mehrmals wöchentlich testen zu lassen, wenn sie nicht separiert werden wollen. Darüber hinaus müssen sie – anders als geimpfte, genesene oder getestete Schüler – den ganzen Tag lang, auch im Unterricht, eine Maske tragen. Bleiben Schülerinnen dennoch zu Hause, können die Behörden ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen die Eltern, bei Jugendlichen ab 14 Jahren zusätzlich auch gegen die Minderjährigen selbst, einleiten. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Entzug des Sorgerechts führen.
Schwerwiegende Reaktionen nach Impfung bei Jugendlichen
Dass die Impfung keinesfalls ohne Risiken ist, zeigen bereits die bisherigen, wenn auch wahrscheinlich sehr unvollständigen Daten für Deutschland. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eine Bundesbehörde, führte im letzten Sicherheitsbericht bis Ende Juli 2021 fast 132.000 Verdachtsmeldungen für Nebenwirkungen auf, darunter über 14.000 schwerwiegende mit 1.254 Todesfällen. Von letzteren erkannte das PEI bisher 48 als zweifelsfreie Folge einer Impfung an.
Das Problem dabei ist allerdings: Systematisch rechtsmedizinisch untersucht werden die von Betroffenen, Angehörigen oder Ärzten gemeldeten Fälle nicht. Das PEI publiziert lediglich die Fälle, die bei ihm eingehen und kann dann, nach eigener Aussage, selbst nicht einmal weitere Untersuchungen wie Obduktionen anordnen. Das obliege den Gesundheitsämtern, erklärte das PEI vor einigen Wochen auf Anfrage der Autorin.
In der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen waren bis zum 31. Juli noch sehr wenige Menschen geimpft. Dennoch führte das PEI bereits für diese wenigen Impfungen insgesamt 731 Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen an. 113 Fälle davon waren als schwerwiegende Reaktionen deklariert, darunter 24 Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen, sieben anaphylaktische Schocks, sechs Krampfanfälle, vier schwere Thrombosen und ein Todesfall eines 15-jährigen Jungen.
Insgesamt führten die genannten COVID-19-Vakzine in den ersten sieben Monaten ihrer Anwendung in Deutschland zu mehr als doppelt so vielen Meldungen mutmaßlicher Nebenwirkungen wie alle Impfstoffe zusammen in den 21 Jahren davor, bei mehr als achtmal so vielen früher verabreichten Impfdosen.
"Impfung oder Tod" – Angstkampagne der Jugendzeitschrift BRAVO
Bei der heutigen politischen und medialen Impfkampagne spielen mögliche Nebenwirkungen indes kaum eine Rolle. Häufig werden diese Daten bagatellisiert oder gleich gar nicht erwähnt, und umgekehrt wird die Wirksamkeit der Impfungen entgegen den Ergebnissen neuer Studien teils maßlos übertrieben. Was seit März 2020 in Deutschland überwiegt, ist das Schüren von Angst vor einer Corona-Infektion, auch gegenüber kaum von der Krankheit betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Ein erschütterndes Beispiel dafür lieferte die deutsche Jugendzeitschrift BRAVO, herausgegeben von der Bauer Media Group (Bauer-Verlag) Hamburg.
Zu Beginn der Impfkampagne für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren titelte das Blatt reißerisch mit dem Zitat einer "US-Expertin". Diese warne drastisch mit "Impfung oder Tod" vor der Delta-Variante.
Catherine O'Neal, vorgestellt als Infektionsexpertin aus Louisiana, warnte demnach auf einer Pressekonferenz: "Das Virus greift unsere Eltern an und auch junge Großeltern – und es holt sich unsere Kinder." Für sie persönlich gebe es nur zwei Möglichkeiten: "Wir können uns impfen lassen und die Pandemie beenden, oder wir akzeptieren den Tod." Sonst würden "viele Tote folgen" und immer neue Varianten kommen, spekulierte demnach die "Expertin".
Woher die zitierte Frau ihre Weisheiten bezieht und womit diese wissenschaftlich untermauert sein sollen, hat BRAVO offensichtlich nicht recherchiert. Harte Fakten gibt der Artikel jedenfalls nicht wieder. Die Folge dürften nicht wenige zutiefst verunsicherte und verängstigte minderjährige BRAVO-Leserinnen sein – mit unbekannten Auswirkungen. Solche reißerische Angstmache wirft mehr als nur moralische Fragen auf.
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