Gericht: Schließung muslimischer Kita in Mainz rechtmäßig

Die behördlich angeordnete Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz hat vorerst Bestand. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis für die Al-Nur-Kita in Mainz ab. Die Schließung sei rechtmäßig, entschieden die Richter nach einer Mitteilung vom Dienstag.

Es bestünden hinreichende Indizien dafür, dass der Antragsteller extremistischem Gedankengut nahestehe. Vom Kita-Träger, dem Moscheeverein Arab Nil-Rhein, vorgebrachte Distanzierungen von extremistischen Strömungen hätten nicht überzeugt. Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, bedauerte die Entscheidung und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz an.

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Bis Ende April wird der Kindergartenbetrieb noch geduldet. In der Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. Der Moscheeverein vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus und stehe damit nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, hatte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung im Februar die Schließung begründet. (dpa)