Somalier verklagt Bundesrepublik wegen US-Drohnenangriff

In dem Klagefall eines Somaliers gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines tödlichen US-Drohnenangriffs in seinem Heimatland rechnet das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht mit einem schnellen Urteil in dem Berufungsverfahren. Das teilte eine Sprecherin kurz vor dem geplanten Verhandlungsbeginn mit. Der Mann klagt in Deutschland, da sein Vater im Jahr 2012 bei einem US-Drohnenangriff getötet worden sei, der über den US-Militärstandort im rheinland-pfälzischen Ramstein erfolgt sei.

Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt, argumentiert der Mann. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festzustellen, entschied das Gericht im Jahr 2016 in Köln. Der Vater des Klägers sei aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden, die Bundesrepublik dafür aber nicht verantwortlich zu machen. Die Klagen richten sich stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn, daher ist die NRW-Justiz zuständig. (dpa)

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