Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt, argumentiert der Mann. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festzustellen, entschied das Gericht im Jahr 2016 in Köln. Der Vater des Klägers sei aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden, die Bundesrepublik dafür aber nicht verantwortlich zu machen. Die Klagen richten sich stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn, daher ist die NRW-Justiz zuständig. (dpa)
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