Das Gesundheitsministerium in Hannover hatte die drastische Maßnahme, den Schülern den Zugang zur Schule zu verwehren, gerechtfertigt. Die Schule müsse in Absprache mit der Kreisgesundheitsbehörde eine rechtliche Abwägung zwischen der Schulpflicht und dem Schutz der Kinder vor einer ansteckenden Krankheit vornehmen. (dpa)
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