Bislang elf unerlaubt weitergereiste Asylbewerber an deutsch-österreichischer Grenze zurückgewiesen

Von der deutsch-österreichischen Grenze sind bisher nur elf Migranten auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen in andere EU-Länder zurückgeschickt worden. Diese Abkommen sind Kern eines im vergangenen Sommer beschlossenen Kompromisses im Unionsstreit um Zurückweisungen an den Grenzen. Solche Abkommen gibt es seit August mit Griechenland und Spanien.

Das Bundesinnenministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit, es seien auf Grundlage der Verwaltungsabsprachen neun Personen nach Griechenland und zwei Personen nach Spanien zurückgewiesen worden. Auch mit Italien, dem dritten wichtigen Ersteinreise-Staat, war darüber verhandelt worden. Das Ministerium erklärte: "In Bezug auf die politische Zustimmung von Italien hat sich bislang kein neuer Sachstand ergeben."

Nach den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für Schutzsuchende zuständig, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Migranten, die unerlaubt weiterreisen, können in ihr Ankunftsland zurückgeschickt werden. In der Praxis gelingt es aber oft nicht, die Betroffenen innerhalb der dafür vorgesehenen sechs Monate zurückzubringen. (dpa)

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