Das Bundesinnenministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit, es seien auf Grundlage der Verwaltungsabsprachen neun Personen nach Griechenland und zwei Personen nach Spanien zurückgewiesen worden. Auch mit Italien, dem dritten wichtigen Ersteinreise-Staat, war darüber verhandelt worden. Das Ministerium erklärte: "In Bezug auf die politische Zustimmung von Italien hat sich bislang kein neuer Sachstand ergeben."
Nach den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für Schutzsuchende zuständig, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Migranten, die unerlaubt weiterreisen, können in ihr Ankunftsland zurückgeschickt werden. In der Praxis gelingt es aber oft nicht, die Betroffenen innerhalb der dafür vorgesehenen sechs Monate zurückzubringen. (dpa)
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