Bundesregierung: Entzug der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer gilt nicht rückwirkend

Die von Kurden in Syrien gefangenen Terrorkämpfer mit Doppelpass müssen nicht befürchten, dass ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Die Bundesregierung stellte am Freitag klar, sie halte zwar an ihrem geplanten Gesetzentwurf zum Verlust des Doppelpasses für deutsche Mitglieder der Terrormiliz "Islamischer Staat" fest. Die geplante Änderung werde aber nicht rückwirkend gelten.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) seien sich einig, dass die Gespräche über den Entwurf bald abgeschlossen werden sollten. Das Justizministerium stehe zu diesem Vorhaben, das im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Der vom Innenministerium dazu vorgelegte Entwurf gehe aber "in einigen Punkten über den Koalitionsvertrag hinaus". Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitag) erklärt: "Unsere Erwartung an Justizministerin Katarina Barley ist, dass sie dazu jetzt endlich ihre Zustimmung gibt." Dem Vernehmen nach will das Innenministerium, um eine Einigung zu erzielen, dem Justizministerium nun in einigen Punkten entgegenkommen.

US-Präsident Donald Trump hatte Deutschland und andere europäische Staaten aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene Kämpfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Gegen die von syrischen Kurden gefangenen IS-Kämpfer aus Deutschland liegen allerdings bisher nur in wenigen Fällen Erkenntnisse und Beweise vor, die vor Gericht Bestand hätten. Insgesamt gibt es laut Innenministerium eine größere zweistellige Zahl von "Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland" in Gewahrsam kurdischer Kräfte. (dpa)

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