In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen. "Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik", machte der Richter klar.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. (dpa)
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