Der 48-Jährige hatte sich bei praktisch allen Fragen des Gerichts auf Erinnerungslücken berufen, was als unzulässige Zeugnisverweigerung gewertet wurde. Daraufhin beschrieb er einen Mitangeklagten türkischen Reisebüroinhaber als einen Sympathisanten des islamistischen Terrors. So habe er einen Anschlag in Istanbul gerechtfertigt. In seinem Reisebüro in Duisburg habe er junge Leute indoktriniert und an Abu Walaa weitergereicht. Der Rocker und der Mitangeklagte saßen zeitweise gemeinsam in Düsseldorf in Haft.
Der 48-Jährige schmuggelte Schreiben, in denen zum Einschüchtern von Zeugen aufgerufen wurde, aus dem Hochsicherheitsgefängnis, gab sie aber an das Landeskriminalamt weiter.
Abu Walaa und vier Mitangeklagte müssen sich wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz verantworten. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. Die Angeklagten haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. (dpa)
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