AfD verklagt Verfassungsschutz wegen Nennung als "Prüffall"

Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen "Prüffall" zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Beim Landgericht Köln war am Mittwochabend keine Auskunft zu erhalten, ob bereits eine Klage eingegangen war.

"Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht", erklärte der Parteisprecher. "Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter."

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht.

Die AfD hält auch die Einstufung als "Prüffall" für fragwürdig. Damit sei noch keine offizielle Entscheidung gefallen. Somit fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für seine öffentlichen Äußerungen. Für jede Wiederholung soll das BfV nach dem Willen der AfD demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen. (dpa)

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