Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. "Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung", sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.
Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte. (dpa)
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