Britisches Gericht fällt erstmals Urteil wegen Genitalverstümmelung

Ein Gericht hat zum ersten Mal in Großbritannien eine Verurteilung wegen weiblicher Genitalverstümmelung ausgesprochen. Eine 37-jährige Frau aus Uganda wurde am Freitag schuldig befunden, ihre damals drei Jahre alte Tochter im Jahr 2017 an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt zu haben. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal am Strafgerichtshof Old Bailey in London.

Die Frau erwartet der BBC zufolge nun eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Das Strafmaß soll am 8. März verkündet werden.

Londons Bürgermeister Sadiq Khan bezeichnete den Schuldspruch als Meilenstein. Das Urteil sende "eine klare Botschaft, dass, wer diese barbarische Praxis ausübt, nicht länger ungestraft bleibt", twitterte Khan.

Die Frau hatte behauptet, ihre Tochter habe sich die Verletzungen bei einem Sturz selbst zugezogen. Sie hatte versucht, mit bizarren Zauberritualen Polizei und Sozialarbeiter von Ermittlungen abzuhalten. Unter anderem wurden in ihrer Wohnung mit Draht umwickelte Rinderzungen sowie Zettel mit den Namen von Ermittlern und deren Bilder gefunden, die in gefrorenem Obst oder einem Einmachglas mit Pfeffer verborgen waren.

Mehr zum ThemaBezahlte Werbung für weibliche Genitalverstümmelung erscheint auf Twitter – Nutzer empört

Obwohl weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 1985 in Großbritannien unter Strafe steht, gab es bislang nur eine Hand voll Anklagen. Keine führte bislang zur Verurteilung. Bei der archaischen Prozedur werden je nach Tradition die äußeren Geschlechtsorgane von jungen Mädchen teilweise oder ganz abgeschnitten, meist ohne Betäubung und mit nicht sterilen Gegenständen wie etwa Rasierklingen oder Glasscherben. Die Opfer leiden oft unter lebenslangen körperlichen und psychischen Folgen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzt, dass auch in Deutschland rund 65.000 betroffene Mädchen und Frauen leben, weitere 15.500 gelten als gefährdet. (dpa)