Zuvor war der Angeklagte aus einem Linienbus geworfen worden, weil er während der Fahrt Alkohol getrunken hatte. Der Ast war auf die Motorhaube eines Autos geprallt. Die Fahrerin hatte damals einen Schock erlitten. Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, dass er sich an nichts erinnern könne, weil er zu betrunken gewesen sei. Das hielten die Richter allerdings für eine Schutzbehauptung. "So lange Erinnerungslücken sind absolut unglaubhaft", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Der Angeklagte wisse genau, was passiert sei. Überführt worden ist der 22-Jährige durch DNA-Spuren am Ast. (dpa)
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