Das Urteil wurde demnach bereits am 17. Dezember gesprochen. Der Schuldspruch sei von maßgeblicher Bedeutung für die Bemühungen, kriminellen Finanzgeschäften im Kirchenstaat beizukommen, hieß es weiter. Gegen den Unternehmer sei seit 2014 ermittelt worden, in dem Jahr sei auch sein bei der Vatikanbank IOR deponiertes Geld eingefroren worden.
Vor einem Jahr hatte der Europaratsausschuss Moneyval in einem Bericht bemängelt, dass der Vatikan bisher keinen Verdachtsfall von Geldwäsche vor Gericht gebracht habe. Die Vatikanbank im Besitz des Heiligen Stuhls wurde oft mit Skandalen in Verbindung gebracht und stand lange wegen dubioser Geschäfte in der Kritik. Ihr wurde vorgeworfen, auf ihren Konten das Vermögen italienischer Gangster, Geldwäscher und Steuerbetrüger zu verstecken. Papst Franziskus kündigte nach seinem Amtsantritt 2013 ein härteres Vorgehen gegen Geldwäsche und undurchsichtige Finanzgeschäfte an. (dpa)
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