Wie es in der Mitteilung weiter heißt, verneinte das Gericht einen dringenden Tatverdacht, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne.
Die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys begründeten kein Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Beschluss des Gerichts eingehend zu überprüfen und danach zu entscheiden, ob eine Beschwerde dagegen eingelegt werden soll.
Der Anwalt des 41-Jährigen hatte Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Es gebe keinen Beweis für die Beteiligung seines Mandanten an der Tötung, hatte Anwalt Jörg Meringer gesagt.
Die neunjährige Peggy war 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Bayern entfernt. (dpa)
Mehr zum Thema - Ein Ermittler, zwei verpfuschte Verfahren: Fall Peggy hängt mit dem NSU zusammen