Die EU-Kommission hatte die entsprechenden Gesetzesvorschläge im April vorgelegt, die Unterhändler nahmen noch Änderungen vor. Aus Sicht der Brüsseler Behörde werden kleinere Betriebe und Höfe in Europa bei Verhandlungen zu oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt. So werden etwa Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert. Schätzungen zufolge entstehen dadurch für Landwirte in Europa Schäden in Höhe von knapp elf Milliarden Euro pro Jahr. (dpa)
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