Abschiebung von Straftätern rechtswidrig – Spanien verurteilt

Spanien hat mit der Abschiebung zweier wegen Drogenhandels verurteilter Marokkaner gegen deren Menschenrechte verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg (Beschwerdenummern 76550/13 und 45938/14).

Die spanischen Gerichte hätten vor der Abschiebung nicht ausreichend die Interessen der Männer gegen die des spanischen Staates abgewogen, argumentierten die Straßburger Richter. Außerdem hätten sie nicht überprüft, ob die Abschiebungen und die dazu verhängten mehrjährigen Einreiseverbote verhältnismäßig gewesen seien. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatten sich zwei Marokkaner, die schon länger in Spanien lebten und dort familiär verwurzelt waren. Wegen Drogenhandels wurden sie zu einer Haft- beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt und später abgeschoben. Sie sahen dadurch ihr Recht auf Familienleben verletzt und bekamen nun Recht.

Die Männer forderten keine Entschädigung von Spanien, sondern die Erlaubnis, wieder in dem Land zu leben. Spanien stehe es unter Aufsicht des zuständigen Europarats-Gremiums jedoch frei, zu entscheiden, wie das Urteil umzusetzen sei, teilte das Gericht mit. (dpa)

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