Dann versuchte der Mann, das Kind legal zu adoptieren. Sein Anspruch wurde aber letztes Jahr abgelehnt, sodass ihm keine elterlichen Rechte zustehen. Trotzdem durfte er im Namen des Kindes Entscheidungen treffen. Das vierjährige Kind wird in den Augen des Gesetzes als unehelich betrachtet, da die Leihmutter und der leibliche Vater nicht verheiratet sind. Die Mutter, die im Rahmen der Leihmutterschaftsvereinbarung auf all ihre Rechte verzichtet hat, ist ebenfalls Ausländerin, sodass das Kind keine Rechte auf die Staatsbürgerschaft von Singapur hat.
Am Montag entschied das Oberste Gericht von Singapur, dass der Mann sein Kind adoptieren kann. Wie der Richter betonte, traf er eine solche Entscheidung, weil in diesem Fall das Wohlbefinden des Kindes als vorrangig betrachtet werden müsse.
Homosexuelle Ehen werden in Singapur nicht anerkannt, homosexueller Geschlechtsverkehr ist illegal.
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