Geklagt hatte die Kommune Vellinge im Südwesten Schwedens. Sie argumentierte, Bettler stellten eine Störung der öffentlichen Ordnung dar, weil sie in der Öffentlichkeit urinierten und Müll hinterließen. Zwei niedrigere Gerichtsinstanzen hielten das Verbot aber für unzulässig, die Gemeinde könne die Vorwürfe nicht beweisen. Das höchste Verwaltungsgericht befand nun, dass die Gemeinde nicht in der Beweispflicht sei.
Auch in Norwegen und Österreich können Kommunen lokale Bettelverbote aussprechen. In Dänemark ist aggressive Bettelei landesweit verboten und kann mit bis zu zwei Wochen Gefängnis geahndet werden. (dpa)
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