Ministerrunde einigt sich auf Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot

Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister am Mittwochabend.

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - man macht sich schon strafbar, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD will, dass Ärzte objektiv über einen in Deutschland straffreien Eingriff informieren dürfen, und hatte bereits im Frühjahr eine Reform angestoßen,. Die CDU will den Paragrafen dagegen nicht antasten. Seit März ringt die Bundesregierung deshalb um einen Kompromiss. Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.

Die katholische Kirche lehnt eine Änderung oder Streichung des Paragrafen ausdrücklich ab. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Eine staatliche kontrollierte und finanzierte Beratung einerseits und eine weitgehend unkontrollierte, private Werbung andererseits sind miteinander schlicht nicht vereinbar" (dpa)

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