Mit Erlaubnis der Rada – ukrainischer Grenzschutz darf ohne Vorwarnung das Feuer eröffnen

Ohne Vorwarnung das Feuer eröffnen – das darf der ukrainische Grenzschutz von nun an: Ein entsprechendes Dokument, das den Soldaten und Offizieren diese Erlaubnis erteilt, wurde am Donnerstag von der Obersten Rada – dem Parlament des Landes – verabschiedet.

Ohne Vorwarnung darf der ukrainische Grenzschutz das Feuer eröffnen, wenn dies "zur Abwehr eines bewaffneten Überfalls oder eines Einfalls bewaffneter militärischer Gruppen oder Verbrechergruppierungen auf das Territorium der Ukraine; zur [erzwungenen] Beilegung bewaffneter Konflikte und Provokationen; zur Abwehr eines Überfalls […] auf militärische und zivile Schiffe und Boote des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine oder andere zivile Wasserfahrzeuge der Ukraine" diene, zitiert die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti die Verordnung des ukrainischen Parlaments. Warnschüsse, die Schiffe etwa bei Verfolgung von Grenzverstößen abgeben dürfen, werden in einem separaten Punkt des Dokuments besprochen.

Ferner führt dieses Dokument eine sogenannte "angrenzende Zone" der Ukraine zur See ein und legt diese fest: Dies ist eine Zone in der offenen See, die an ein territoriales Seegewässer der Ukraine angrenzt, dessen Außengrenze wiederum nicht weiter als 24 Seemeilen vom Ufer entfernt verläuft. Die "angrenzende Zone" zur See soll 12 Seemeilen breit sein.

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