Noch bevor sie ihre Brandsätze schleuderten, hatten die Männer im Februar dieses Jahres ein schwarzes Hakenkreuz an die Wand der Flüchtlingsunterkunft in Nußdorf am Inn gesprüht. Mitte März warfen sie dann zwei Molotowcocktails auf das Gebäude, in dem 31 Menschen lebten – 25 von ihnen waren zur Tatzeit im Haus. Allerdings kam es nicht zu einem Brand, niemand wurde verletzt.
Anfang April kehrten sie erneut zurück. Dieses Mal schossen die beiden durch ein Metallrohr einen aus Feuerwerkskörpern gebastelten Sprengsatz auf das Haus, der laut Anklage mit lautem Knall und blauem Feuerschein explodierte. Auch dieses Mal ging der Anschlag glimpflich aus – niemand kam zu Schaden.
Das Gericht wertete die Taten als ausländerfeindlich, menschenverachtend und rassistisch motiviert. Es berücksichtigte aber die Geständnisse zu deren Gunsten. (dpa)