Der 20-Jährige, der vor gut einem Jahr in Schwerin festgenommen worden war, habe sich alle Bestandteile und Chemikalien zum Bau eines Sprengsatzes besorgt. Mehrfach habe er sich bei Chat-Partnern nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt. Er habe auch mehrmals versucht, den Sprengstoff TATP herzustellen. Hartnäckig und zielstrebig habe er sein Ziel bis zu seiner Festnahme verfolgt. Darum sei das Gericht über den Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, hinausgegangen.
Der Angeklagte sei 2015 auf Anweisung seiner Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, um der Einberufung zum Militär zu entgehen. In Schwerin habe er zunächst in einer Wohngemeinschaft mit anderen jungen Flüchtlingen gewohnt, dann allein. Spätestens ab Sommer 2017 habe er sich über das Internet radikalisiert und die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat befürwortet. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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