Mitfinanzierung der Schulen und Milliarden in Wohnungsbau: Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung unter anderem für eine Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund beschlossen. Damit soll der Bund außerdem anders als heute auch Milliardensummen in Wohnungsbau und Nahverkehr stecken dürfen. Die Schulen sollen ab 2019 schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden und digitale Lerninhalte nutzen können. Die Lehrerinnen und Lehrern sollen entsprechend weitergebildet werden.

Im Bundestag hatte sich lediglich die AfD gegen die Grundgesetzänderung gewandt. Alle anderen Fraktionen waren dafür. 580 Abgeordnete stimmten für den Schritt, 87 dagegen, 3 enthielten sich.

Ebenso wie im Bundestag braucht das Projekt nun aber noch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Mit Spannung wird erwartet, ob es in der Länderkammer diese Mehrheit geben wird. Der Bundesrat will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember darüber beraten. Die Änderungen sollen ab Anfang 2019 gelten. (dpa)

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