Konkret stehen Haftungsregeln zu Lasten der Händler, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen im Fokus. Voraussetzung für die kartellrechtlichen Ermittlungen sei unter anderem eine marktbeherrschende Position des Internet-Konzerns und die Tatsache, dass die Händler von Amazon abhängig seien.
Auf Basis des europäischen Kartellrechts habe die Europäische Kommission bereits Untersuchungen zu Amazon begonnen, bei denen es vor allem um die Erhebung und Nutzung sogenannter Transaktionsdaten durch Amazon gehe, so das Bundeskartellamt. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentriere sich die Bonner Behörde auf die Geschäftsbedingungen und Praktiken gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz. (dpa)
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