Verbot rechter Demo am 9. November in Berlin aufgehoben

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit wurde dem Eilantrag des Bündnisses "Wir für Deutschland" stattgegeben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten untersagt. Der Aufzug am Freitag "würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren2, hatte der SPD-Politiker begründet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Ein Verbot käme nur in Frage, wenn von der Veranstaltung Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigten. Eine eindeutige Stoßrichtung der Demo gegen das Gedenken am 9. November sei nicht zu erkennen, so das Gericht. Der bloße Umstand, dass die Demonstration von einem Mann angemeldet wurde, der bei der Polizei als Rechtsextremist geführt wird, reiche nicht für ein Verbot. In der Vergangenheit hatte das Bündnis mehrmals unter dem Motto "Merkel muss weg2 demonstriert. Zuletzt waren am 3. Oktober rund 2000 Menschen durch Berlin-Mitte gezogen.

Die Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel (SPD) kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an. Die nächsthöhere Instanz muss noch vor dem geplanten Beginn der Demonstration am frühen Freitagabend entscheiden. (dpa)

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