Gericht kippt Schließungs-Dekret für Atomkraftwerk Fessenheim

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten.

Der Betreiber EDF habe die Schließung damals nicht beantragt, resümierte der Staatsrat. Laut französischen Medien muss die Mitte-Regierung von Premier Édouard Philippe nun ein neues Dekret erlassen. Der Beschluss von 2017 war noch unter dem Präsidenten François Hollande veröffentlicht worden.

Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor. (dpa)

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