Die beiden Frauen waren 2012 verurteilt worden, weil sie verschleiert in der Öffentlichkeit aufgetreten waren. Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss. Dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, sei nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.
Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen Experten. Sie überwachen die Menschenrechtslage in den 172 Unterzeichnerstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Länder sind verpflichtet, Empfehlungen umzusetzen. Frankreich hat dazu 180 Tage Zeit und muss die Frauen entschädigen. (dpa)
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