Oberstaatsanwalt Peter Vobiller hielt am Montag im Plädoyer zu dem Erpressungsfall am Vorwurf des versuchten Mordes in fünf Fällen fest. Jedes der Gläser, die der Angeklagte vor rund einem Jahr in Geschäften auslegte, habe eine tödliche Dosis Gift enthalten, sagte er vor dem Landgericht. Nur dank intensiver Polizeiarbeit – "aber wenn man ehrlich ist, auch einer ganz gehörigen Portion Glück" – sei damals kein Kind zu Tode gekommen.
Der 54 Jahre alte Angeklagte habe versucht, 11,75 Millionen Euro von Handelsunternehmen zu erpressen. Vobiller sah die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Grausamkeit als gegeben an. Dafür forderte er acht Jahre, weitere fünf Jahre wegen räuberischer Erpressung in sieben Fällen. Zuvor hatte der psychiatrische Sachverständige den Angeklagten als schuldfähig eingeschätzt. Der Oberstaatsanwalt folgte in seiner Begründung dem Gutachten.
Der Verteidiger beantragte sieben Jahre Haft wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Den Tatvorwurf des versuchen Mordes sah er nicht als erwiesen an. (dpa)
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