Die jährlich 12.000 Verfahren in Deutschlands drittgrößtem Arbeitsgericht werden demnach digital bearbeitet und gespeichert. Richter und Anwälte arbeiteten ausschließlich mit einer elektronischen Akte. Dokumente wie Klagen werden im elektronischen Anwaltsfach namens "beA" ausgetauscht. Klagen dürften aber natürlich auch weiter auf Papier eingereicht werden.
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Auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen werde an der elektronischen Akte gearbeitet, hieß es. In Baden-Württemberg sei die Entwicklung am weitesten vorangeschritten. Das Arbeitsgericht Stuttgart habe die E-Akte seit zwei Jahren an mehr als 5.000 Klagen erprobt, berichtete Präsident Jürgen Gneiting.
Als wichtigste Vorteile der E-Akte sieht Gneiting gesparte Postwege, den vereinfachten Zugriff auf Akten und geringeren Papierverbrauch. Möglicher Nachteil bleibe eine erhöhte technische Abhängigkeit der Arbeitsgerichte. Bewähren werde sich das Ganze nur, so Gneiting, mit einer verlässlichen Software und rascher Datenverarbeitung. (dpa)