Damit der Volksentscheid als rechtskräftig gilt, muss die Beteiligung über der Hälfte der Stimmberechtigten liegen. Egal wie die Abstimmung ausgeht, der neue Staatsname muss in jedem Fall durch die Änderung der Verfassung von mindestens zwei Dritteln der Parlamentarier abgesegnet werden. Das Abkommen über den neuen Staatsnamen für Mazedonien muss auch von dem griechischen Parlament ratifiziert werden. Wegen des Namensstreites hat Athen seit fast drei Jahrzehnten jede Annäherung von Skopje an die EU und die NATO blockiert. (dpa)
Mehr zum Thema - Mazedoniens Präsident ruft zum Boykott des Namensreferendums auf