"Colonia-Dignidad"-Sektenarzt muss nicht ins Gefängnis

Der frühere Arzt der berüchtigten Sekte "Colonia Dignidad" in Chile, Hartmut Hopp, muss nicht ins Gefängnis. Das in dem Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag mit. Die Entscheidung sei abschließend, weitere Rechtsmittel gebe es nicht.

Hopp war 2011 in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bevor seine Strafe rechtskräftig wurde, floh er nach Deutschland. Weil er nicht nach Chile ausgeliefert werden darf, hatte die dortige Justiz beantragt, dass er die Strafe in Deutschland verbüßt.

Die "Colonia Dignidad" war 1961 rund 350 Kilometer südlich von Santiago de Chile von deutschen Auswanderern gegründet worden. In den folgenden Jahrzehnten kam es auf dem hermetisch abgeriegelten Areal zu systematischem Kindesmissbrauch. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte schon 1966 aus der örtlichen Presse von "KZ-ähnlichen Methoden erfahren.

Hartmut Hopp soll die rechte Hand des deutschen "Colonia Dignidad"-Gründers Paul Schäfer gewesen sein. Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis. (dpa)

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