"Verfassungsfeindliche Neigung": Generelles Waffenverbot für Verbreiter von IS-Symbolen rechtens

Wer Symbole der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in sozialen Medien verbreitet, dem darf der Besitz von Waffen jeglicher Art verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Geklagt hatten zwei Wolfsburger, die auf ihren Facebook-Seiten Bilder mit IS-Symbolen hochgeladen hatten. Die Stadt Wolfsburg untersagte ihnen daraufhin den Erwerb und Besitz nicht erlaubnispflichtiger Waffen wie bestimmte Springmesser, Luftdruck- oder Gas-Alarm-Waffen. Die beiden Männer seien als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen, weil sie mit den IS-Kennzeichen ihre verfassungsfeindliche Neigung zum Ausdruck gebracht hätten.

Nach der Entscheidung der Stadt habe die Polizei die Wohnungen der beiden durchsucht, teilte das Gericht mit. Dabei habe der eine Mann ein Messer in der Hand gehalten, das er erst habe fallen lassen, als ein Polizist seine Dienstwaffe auf ihn gerichtet habe. Auf den Mobiltelefonen der Männer wurden demnach weitere Bilder von IS-Symbolen gefunden. So habe einer mit einer Gewehrnachbildung vor einer IS-Flagge posiert.

Mehr zum Thema - Mutmaßliches IS-Mitglied in Freiburg festgenommen

Die Kläger hatten sich von der Terrormiliz distanziert und geltend gemacht, sie hätten nicht vorsätzlich gehandelt. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Einer der beiden Männer sei außerdem schon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, was gegen seine Zuverlässigkeit spreche.

Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts können die Männer beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. (dpa)