Es war der zweite Prozess im beschleunigten Verfahren nach den rechtsgerichteten Demonstrationen in der Stadt. Am Vortag hatte das Amtsgericht einen 33-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
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Auslöser der rechtsgerichteten Kundgebungen war die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am 26. August. Tatverdächtig, den Mann auf offener Straße erstochen zu haben, sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach einem dritten wird gefahndet. (dpa)
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