EU-Gesetzesentwurf: Soziale Netzwerke sollen extremistische Posts innerhalb einer Stunde löschen

Nach einem Gesetzesentwurf, den Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, eingebracht hat, bekommen soziale Netzwerke eine Stunde Zeit, um von Polizei und anderen Behörden als extremistisch eingestufte Inhalte zu entfernen.

Der Regelung unterliegen alle von Behörden gekennzeichneten Inhalte, die der Anstiftung oder Befürwortung extremistischer Straftaten, der Förderung extremistischer Gruppen oder als Anleitung zum Begehen solcher Handlungen dienen. Werden die Inhalte nicht gelöscht, kann der Betreiber eines sozialen Netzwerks mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes rechnen – für Google etwa knapp 3,5 Milliarden Euro. "Eine Stunde ist das entscheidende Zeitfenster, in dem der größte Schaden entsteht", begründete Jean-Claude Juncker den Gesetzesentwurf in seiner jährlichen Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament.

Die einstündige Frist ist eine bedeutende Regelverschärfung gegenüber den drei Monaten, die den Internetunternehmen im März gegeben wurden, ihre Entschlossenheit beim Bekämpfen radikaler Posts zu zeigen. Um daraus ein Gesetz zu machen, muss der Entwurf von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament abgesegnet werden. Die Medienunternehmen sollen auch verpflichtet werden, neue Instrumente zur Auffindung missbräuchlicher Inhalte zu entwickeln und jährliche Transparenz- und Fortschrittsberichte vorzulegen.

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