"Wenn ein offizieller Vertreter der Kirche von einem Verdacht auf ein Verbrechen (von sexuellem Missbrauch) weiß, das untersucht werden sollte, ist er verpflichtet, es zur Anzeige zu bringen, auch wenn das Opfer das nicht will", erklärte der Sprecher der Konferenz, Encarnación Berger-Lobato. Bisher mussten Kirchenbeamte nur mit Zustimmung des Opfers Anzeige erstatten.
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