Schweizer Bischöfe müssen sexuellen Missbrauch in Kirche melden – auch wenn Opfer das nicht will

Die Schweizerische Bischofskonferenz (CES) hat am Mittwoch die Entscheidung getroffen, dass alle Geistlichen alle ihnen bekannt gewordene Fälle des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirchen melden müssen. Dies solle auch dann gemacht werden, wenn das Opfer keine Klage einreichen will. Das Alter der Opfer spiele ebenfalls keine Rolle.

"Wenn ein offizieller Vertreter der Kirche von einem Verdacht auf ein Verbrechen (von sexuellem Missbrauch) weiß, das untersucht werden sollte, ist er verpflichtet, es zur Anzeige zu bringen, auch wenn das Opfer das nicht will", erklärte der Sprecher der Konferenz, Encarnación Berger-Lobato. Bisher mussten Kirchenbeamte nur mit Zustimmung des Opfers Anzeige erstatten.

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