Telegram legt IP und Nummern nur bei Terrorverdacht offen - aber nicht für russische Geheimdienste

Die Betreiber der Messenger-Software "Telegram" haben ihre Datenschutzrichtlinien und –bedingungen geändert: Die IP-Adressen und Rufnummern von Nutzern der App können an Polizei und die meisten Geheimdienste herausgegeben werden, allerdings nicht massenweise, sondern nur einzeln bei Gerichtsbeschluss wegen Terrorverdachts.

Als Grund für diese Entscheidung nannte man bei Telegram die neulich in Kraft getretenen Änderungen der EU-Gesetzgebung im Datenschutzbereich. Ob der Nachrichtenverlauf von der neuen Datenschutzregelung betroffen ist, wurde nicht präzisiert. Jedoch beteuert die Firma seit geraumer Zeit, dies sei wegen der Verschlüsselung direkt auf den Endgeräten der Nutzer, wie Telegram sie nutzt, unmöglich – das war bisher eines der Argumente gegen die Forderung der russischen Kommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadsor, die Schlüssel herauszurücken. "Anfragen von russischen Geheimdiensten werden pauschal abgelehnt", präzisierte deswegen Telegram-Gründer Pawel Durow, und fügte als weiteren Grund an, Telegram sei in Russland "gesetzlich verboten".

Nach Auffassung von Roskomnadsor sei Telegram in der Vergangenheit zur Koordination von Terroranschlägen und von Terrorzellen-Logistik genutzt worden.

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