Entschädigung für Muslimin, die Handschlag bei Vorstellungsgespräch verweigerte

Das schwedische Arbeitsgericht hat einer muslimischen Frau eine Entschädigung in Höhe von 3.824 Euro zugesprochen, nachdem ihr Vorstellungsgespräch wegen ihrer religiösen Ansichten abgebrochen worden war. Die 24-Jährige hat sich geweigert, ihrem männlichen Gesprächspartner die Hand zu schütteln.

Bei einem Job-Inteview im Uppsaler Unternehmen, das Ferndolmetschdienste bereitstellt, weigerte sich die Frau, die Hand einem der Gesprächspartner zu geben. Daraufhin wurde das Meeting abgebrochen. Der schwedische Ombudsmann brachte die Firma im vorigen Jahr vor Gericht und pochte darauf, das Abbrechen des Interviews sei Diskriminierung, weil die erwünschte Position kein persönliches Treffen mit Kunden vorsah.

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Das Unternehmen brachte aber seine Politik in den Vordergrund, die vorsieht, dass alle Kollegen gleich behandelt werden sollen. Nur den Menschen mit Autismus und Ansteckungsphobie sei erlaubt, auf das Händeschütteln zu verzichten. Im Endeffekt beschloss das Gericht, dass es um eine indirekte Diskriminierung handelte, und ordnete eine Entschädigung an.