Der Mann, der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte, war einer jener 69 Menschen, die am 3. Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben wurden. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen. (dpa)
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