Anwältin von Sami A. beantragt Zwangsgeld - Betrag geht an Staatskasse

Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. fordert von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil ihr Mandant nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Zuvor war in der Nacht zum Mittwoch ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. abgelaufen. "Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Antrag. "Darüber muss das Gericht nun entscheiden - und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. "Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben."

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung des OVG in Münster am Dienstagabend. Die Frist zur Rückholung des Islamisten hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzt.

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt. (dpa)

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