Brüssel wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt zu haben. Die Einwände beziehen sich auf technische Details, und die Bundesregierung hat im Juli 2017 sogar schon einmal gesetzlich nachgebessert. Doch reicht dies der EU-Kommission nicht.
Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Vorgaben aus dem sogenannten Dritten Energiepaket zieht sich schon seit Jahren hin. Bereits im Februar 2015 hatte die Kommission in Berlin Änderungen angemahnt, im April 2016 abermals. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte skeptisch. "Der Gesetzgeber muss im Sinne der bestehenden Gewaltenteilung die Möglichkeit haben, den gesetzlichen Rahmen für behördliche Entscheidungen zu setzen", erklärte der Verband. Aus der Bundesregierung selbst gab es zunächst keine Reaktion. (dpa)
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