Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine ganze Flut von Klagen. Seit 2013 wird der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung erhoben. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Das fanden die Kläger ungerecht. 

Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren stand nicht grundsätzlich zur Debatte. Aus dessen Sicht hat der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag vieles einfacher gemacht. Es gebe heutzutage sowieso in fast jeder Wohnung einen Fernseher, argumentieren sie.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten. (dpa)

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