Gericht verbietet vorerst Abschiebung von Bin Ladens Ex-Leibwächter

Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama Bin Laden darf nach einer Gerichtsentscheidung vorläufig nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass Sami A. im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag zur Begründung mit.

Sami A. lebt seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war Ende Juni festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Dagegen wehrte sich Sami A. nun mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.

Das Abschiebeverbot bleibe bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren wirksam, heißt es in dem Beschluss vom Donnerstag. (dpa)

Mehr zum ThemaEx-Leibwächter bin Ladens festgenommen - Abschiebung wird vorbereitet