Sami A. lebt seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war Ende Juni festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Dagegen wehrte sich Sami A. nun mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.
Das Abschiebeverbot bleibe bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren wirksam, heißt es in dem Beschluss vom Donnerstag. (dpa)
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