Pistolen aus dem 3D-Drucker: Weitergabe von Schusswaffen-Druckdateien in USA straffrei

DIY-Waffen in jedem Haushalt? Nach einer Einigung zwischen dem US-amerikanischen Justizministerium und einem 3D-Waffenentwickler ist es jetzt gesetzlich erlaubt, die Entwürfe und Algorithmen, die zur Ausfertigung der 3D-Waffen dienen, ins Internet hochzuladen.

Der 25-jährige Aktivist Cody Wilson hat sein erstes 3D-Waffenmodell 2013 ausgefertigt. Die Behörden ordneten jedoch an, er solle seine Entwürfe einer 3D-Waffe aus dem Internet nehmen. Der Amerikaner, der einen freien Zugang zu seinen Schusswaffen-Druckdateien schaffen wollte, klagte 2015 gegen die US-Regierung. Nach drei Jahren Rechtsstreit gab das Justizministerium der USA nach.

Dabei stützte sich der Aktivist vor Gericht auf die Redefreiheit: Dem 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten zufolge dürfe er die 3D-Entwürfe im Internet verbreiten.

Eine Pistole aus dem 3D-Drucker besteht komplett aus Kunststoff und enthält kein Metall. Auf solche Weise werden solche Waffen mithilfe eines  Metalldetektors nicht aufgespürt. Damit ist die jüngste Entscheidung der Behörde ein heftiger Schlag für die Anti-Waffenlobby und die weltweite Sicherheit.

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