Gericht: Auslieferung Puigdemonts zulässig - nur wegen Veruntreuung

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt. Eine Auslieferung wegen Rebellion ist nach der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung dagegen unzulässig. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft werde eine Auslieferung zeitnah bewilligen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund der seit Monaten laufenden juristischen Auseinandersetzung um den katalanischen Politiker ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Es kam damals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen spanische Polizisten.

Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Sie wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Er bestreitet beide Vorwürfe.

Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, «wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen "Rebellion" ausgeschlossen». Puigdemont war Ende März in Schleswig-Holstein festgenommen worden, nachdem er von Dänemark aus eingereist war. (dpa)

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