Wenige Stunden vor der Hinrichtung erklärte der Richter die Droge in diesem Fall für unzulässig und verschob die Ausführung der Todesstrafe auf unbestimmte Zeit. Bei einer Anhörung forderte die Pharmafirma aus New Jersey, dass man ihr Beruhigungsmittel unter falschen Voraussetzungen bekommen hätte und für nicht genehmigte Zwecke benutzen will. Außerdem könne die Droge die Hinrichtung nicht garantieren. Der Bundesstaat soll das Arzneimittel durch ein Täuschungsmanöver erworben haben, indem die Behörden das Medikament für eine Apotheke in Las Vegas bestellten, ohne den Zielpunkt Staatsgefängnis anzugeben.
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