Hinrichtung gestoppt: Pharmakonzern will Medikament nicht zu Todeswaffe machen

Ein Richter des US-amerikanischen Bundesstaates Nevada hat die Ausführung der Todesstrafe für einen Doppelmörder blockiert, nachdem sich ein Pharmaunternehmen geweigert hatte, eines seiner Arzneimittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Wenige Stunden vor der Hinrichtung erklärte der Richter die Droge in diesem Fall für unzulässig und verschob die Ausführung der Todesstrafe auf unbestimmte Zeit. Bei einer Anhörung forderte die Pharmafirma aus New Jersey, dass man ihr Beruhigungsmittel unter falschen Voraussetzungen bekommen hätte und für nicht genehmigte Zwecke benutzen will. Außerdem könne die Droge die Hinrichtung nicht garantieren. Der Bundesstaat soll das Arzneimittel durch ein Täuschungsmanöver erworben haben, indem die Behörden das Medikament für eine Apotheke in Las Vegas bestellten, ohne den Zielpunkt Staatsgefängnis anzugeben.

Mehr zum Thema - 23 Jahre nach Giftgasanschlag in Tokios U-Bahn: Gründer der Sekte "Aum Shinrikyo" hingerichtet