Die Änderung des Atomgesetzes setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten Ende 2016 RWE und Vattenfall eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Akw wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.
Die genaue Entschädigung kann erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen. (dpa)
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