Frankreichs Verfassungsgericht stärkt Migrantenhelfer - Hilfe bei illegaler Einreise bleibt strafbar

Das französische Verfassungsgericht hat die Rechte von Menschen gestärkt, die sich uneigennützig für Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis engagieren. Es erklärte einen Teil eines Gesetzes gegen Hilfe für illegal eingereiste Ausländer am Freitag für verfassungswidrig.

Der Entscheidung zufolge darf es nicht geahndet werden, Migranten innerhalb Frankreichs aus humanitären Gründen zu unterstützen. Bedingung dabei ist, dass die Helfer keine Gegenleistung bekommen, damit sind Schleuser ausgeschlossen. Der Verfassungsrat, der oberste Hüter der französischen Verfassung, begründete dies mit dem Prinzip der Brüderlichkeit, das Teil der Staatsdevise "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" ist.

Das französische Gesetz verbietet Hilfe für illegale Einreise oder Aufenthalt von Ausländern. Es sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn Menschen aus humanitären Gründen beim Aufenthalt helfen - etwa indem sie Migranten Essen geben oder sie unterbringen. Bislang gilt diese Ausnahme aber nicht für Fälle, in denen Menschen Migranten helfen, sich innerhalb Frankreichs fortzubewegen. Dies erklärte das Gericht nun für verfassungswidrig. Es machte zugleich deutlich, dass Hilfe bei der illegalen Einreise weiterhin in jedem Fall strafbar bleiben soll. Das Parlament soll nun eine neue Regelung festlegen.

Mehr zum Thema - Erste Migranten von "Lifeline" verlassen Malta – Frankreich übernimmt sie

Die Entscheidung geht unter anderem auf den Fall des Landwirts Cédric Herrou zurück, der eine Symbolfigur für das Engagement für Migranten geworden ist und sich derzeit gegen eine Verurteilung wehrt. Herrou lebt in der Grenzregion zu Italien, wo die Polizei seit einigen Jahren verstärkt gegen die Einreise von Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung vorgeht. (dpa)