Oberverwaltungsgericht bestätigt Mindestgröße für Polizisten

Die Mindestgröße für Polizeibeamte von 1,63 Meter in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster wies am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung Klagen von drei Frauen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve zurück (Az.: 6 A 2014/17, 6 A 2015/17 und 6 A 2016/17, noch nicht rechtskräftig).

Den Frauen fehlten für die vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegte Mindestgröße zum Teil nur wenige Millimeter. Sie müssen jetzt ihre bereits gestartete Ausbildung zu Polizeibeamten abbrechen. Die Zulassung unter Vorbehalt des Landes hatten die Frauen sich per Gerichtsentscheidung erstritten. An den Verwaltungsgerichten des Landes sind noch zahlreiche vergleichbare Klagen anhängig. (dpa)

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