Das Gericht wandte nicht das mildere Jugendstrafrecht an und entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte ist vorbestraft. Wegen Raubes saß er bereits in Haft. Der 18-Jährige - ein russischer Staatsangehöriger, der wohnungslos war und eigentlich abgeschoben werden sollte - hatte im Prozess geschwiegen.
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In einer früheren Stellungnahme hatte er die Vorwürfe bestritten. Er habe die Leiche gefunden und nach Wertsachen durchsucht. Aus Angst, mit der Toten in Verbindung gebracht zu werden, habe er Berlin verlassen. Der Mann war eine Woche nach dem Verbrechen in Polen festgenommen worden. Er war dort über das Handy seines Opfers geortet worden. In Zusammenarbeit mit polnischen Behörden wurde der Mann in der Nähe von Warschau festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. (dpa)