Runter vom Tisch: Schlachtung von Hunden in Südkorea in historischer Gerichtsentscheidung verboten

Ein Gericht in Südkorea hat die Tötung von Hunden zum Verzehr für gesetzeswidrig erklärt. Diese im April gefällte Entscheidung, deren Details erst kürzlich publik wurden, bezog sich zunächst nur auf den Fall einer Hundefarm in Bucheon. Doch Tierrechtsaktivisten sehen diesen Gerichtsentscheid als ein Präzedenzfall für künftige Rechtsprechung und hoffen, mit dessen Zuhilfenahme den Verzehr von Hunden in Südkorea komplett zu verbieten.

Die südkoreanische Tierschutzgruppe "Care" zeigte im vergangenen Jahr den Betreiber einer Hundefarm in Bucheon an, weil er "Tiere ohne triftigen Grund getötet" und gegen Hygiene- und Bauvorschriften verstoßen habe. Nach dem Urteil verzichtete der Fleischlieferant auf sein Recht, in Berufung zu gehen, berichtete die Nachrichtenagentur AFP.

Hundefleisch gehört seit je her zur traditionellen Küche Koreas, Vietnams und mancher Gebiete in China und wird zu feierlichen und manchen religiösen Anlässen serviert. Wegen stetiger Kritik seitens der Tierschutzgruppen sowie der Verbreitung des Konzepts, Hunde lieber als Haustiere und nicht als Schlachtvieh zu halten, ist diese Praxis nunmehr zumindest unter den jüngeren Generationen der Südkoreaner ein Tabu. 

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